SICHERN SIE SICH JETZT DIE FÖRDERUNG FÜR IHR DIGITALISIERUNGSPROJEKT
Mit dem Förderprogramm „WissensWandel“ unterstützt der Deutsche Bibliotheksverband Bibliotheken und Archive seit November 2020 bei ihrer digitalen Weiterentwicklung.
Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie für Bibliotheken und Archive zu mildern.
Projekt wissenswandel
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie Organisationen, die im Bibliotheks– und Archivbereich für die Aus– und Fortbildung zuständig sind.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zu Schaffung und Ausbau nachhaltiger digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Kultur– und Bildungsangebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung.
Förderfähig sind unter anderem Digitalisierung und Zugänglichmachung von schriftlichem Kulturgut wie (Akten-)Beständen, Sammlungsgut und speziellen Überlieferungsformen (insbesondere Bilder sowie Karten und Pläne) von Archiven und Bibliotheken, auch unter Einschluss von Volltextdigitalisierung (OLR/OCR), Workflows- und Präsentationssystemen und Langzeitverfügbarkeit.
Anträge für das Förderprogramm können seit dem 2. November 2020 laufend eingereicht werden. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nach einer formalen Prüfung durch das Programmteam auf Basis der Ausschreibung und der Fördergrundsätze durch einen unabhängigen Fachbeirat ausgewählt. Das Projekt läuft noch bis Dezember 2021.
Eine Annahme weitere Anträge für das Förderprogramm ist wegen Überzeichnung zurzeit nicht mehr möglich. Wenn Sie ein Projekt beantragen wollen, können Sie sich aber weiterhin in die Warteliste eintragen.
Im Online–Antrag muss ein ausgeglichener Kosten– und Finanzierungsplan vorgewiesen werden. Die angegebenen Eigen– und Drittmittel müssen sicher zur Verfügung stehen. Dies muss spätestens bei Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags nachgewiesen werden.
Das Antragsformular und sämtliche Informationen und Hinweise finden Sie unter:
https://www.bibliotheksverband.de/wissenswandel