Im Bereich des Kulturgutschutzes bezeichnet konservatorisch alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Authentizität kunst- und kulturhistorisch wichtiger und schützenswerter Werke zu untersuchen, zu dokumentieren, zu bewahren und zu erschließen, ohne dabei irreversible Eingriffe vorzunehmen, die dem Objekt schaden oder es massiv verändern. 2000 wurden die Richtlinien für die Präventive Konservierung im Dokument von Vantaa festgelegt.
Der konservatorische Umgang ist eine Präventivmaßnahme zur Sicherung des Objektes und seines Schutzes vor Zerstörung, sei es durch Katastrophen, Kriege oder klimatische Einflüsse, und der Vermeidung daraus resultierender restauratorischer Eingriffe. Zugleich kann eine fachgerechte Restaurierung jedoch auch für eine dauerhafte Bewahrung eines Objektes zwingend notwendig sein.
Im musealen und archivierenden Bereich umfassen die konservatorischen Maßnahmen für ausgestellte und gelagerte/deponierte Objekte vor allem die Gewährleistung und Steuerung eines stabilen Raumklimas hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie die Minderung von Licht- und Schadstoffemissionen.
Im erweiterten Sinn ist auch die Digitalisierung von Kulturgut als konservatorische Maßnahme zu verstehen. Sie ermöglicht, dass Objekte gesehen, untersucht und erschlossen werden können, ohne dass sie einer physischen Belastung durch Transport, Exposition oder Benutzung unterliegen. Zugleich muss aber der Digitalisierungsprozess selbst konservatorischen Anforderungen genügen und darf zu keiner Schädigung der Objekte führen.
Moderne Scansysteme zur Digitalisierung von Kulturgütern müssen daher zwingend über den Objekten angemessene konservatorische Komponenten verfügen. Dazu zählen u.a. ein regulierbares, schonendes Beleuchtungssystem, abriebvermeidende Auflageflächen, konservatorische Buchwippen mit Buchrückenfreistellung und einstellbarem Öffnungswinkel, steuerbare Andruckverfahren mit Spezialglas sowie Spezialzubehör zur sorgsamen Handhabung.