Als Lichtausbeute bezeichnet man bei einem Leuchtkörper dessen Wirkungsgrad bzw. Energieeffizienz, die sich aus dem Quotienten von Lichtstrom (Lumen) und aufgenommener elektrischer Leistung (Watt) ergibt. So hat eine 100 W Glühbirne, die einen Lichtstrom von 1500 lm liefert, demnach eine Lichtausbeute von 15 lm/W. Das bedeutet, dass bei einem Leuchtkörper nur ein Teil der aufgenommenen elektrischen Leistung in sichtbare Licht-Strahlung umgewandelt wird. Die restliche Leistung wird hauptsächlich im Infrarotbereich abgestrahlt und ist somit als Wärmestrahlung nachweisbar.